Kassensystem mit glory Bezahlautomat (Biobäcker Heuck in Bobingen, Schwabmünchen und Augsburg).

Kassensystem mit Schankanlage (Hotel Schemp, FCA Hotel).

Kassensystem mit glory Bezahlautomat (Metzgerei Bohnert in Oberkirch).

Kassensystem mit Küchenmonitoring (Seerestaurant in Waging am See).

Kassensystem mit Elektronischer Schankanlage (Zum Strasser, Gersthofen).

Kassensystem mit glory Bezahlautomat (Bäuerle in Bad Cannstadt).

AGB

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche zwischen Diebold GmbH (nachfolgend Verkäuferin) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, welche bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, (nachfolgend Käufer) geschlossenen Verträge.
(2) Die Geltung seitens des Käufers gegebenenfalls verwendeter, entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Soweit eine Bestellung des Käufers als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, kann dieses von der Verkäuferin innerhalb von 2 Wochen angenommen werden.

§ 3 Lieferung und Lieferverzug
(1) Termine oder Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Die Vereinbarung einer Lieferfrist bedarf der Schriftform. Die Lieferfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Ist zwischen den Parteien eine unverbindliche Lieferfrist bzw. ein unverbindliche Termin zur Lieferung vereinbart, kann der Käufer frühestens 6 Wochen nach Überschreiten eines des Termins oder der Lieferfrist die Verkäuferin zur Lieferung auffordern. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommt die Verkäuferin in Verzug.
(3) Im Falle der Geltendmachung des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der Verkäuferin auf höchstens 5 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises.
(4) Der Rücktritt bzw. Schadensersatz statt der Leistung des Käufers setzt voraus, dass der Käufer der Verkäuferin nach Ablauf des Termins bzw. der Lieferfrist eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat.
Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit der Verkäuferin ausgeschlossen.
(5) Bei Eintritt einer zufälligen Unmöglichkeit der Lieferung während des Verzugs haftet die Verkäuferin mit den vorstehenden vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Eine Haftung der Verkäuferin für Schäden, welche auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wären, ist ausgeschlossen.
(6) Im Falle der Überschreitung eines verbindlichen Termins oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt die Verkäuferin mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich in diesem Fall gemäß den Regelungen des § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Geltendmachung von Verzugsschäden.
Bei höherer Gewalt oder eintretenden Betriebsstörungen bei der Verkäuferin oder deren Lieferanten, welche die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden vorübergehend hindern, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern sich die vorbezeichneten Termine bzw. Lieferfristen um die jeweilige Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen höhere Gewalt oder eintretende Betriebsstörungen bei der Verkäuferin oder deren Lieferanten zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Monaten, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
(7) Haftungsbegrenzungen bzw. Haftungsausschlüsse der Regelung des § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 4 Abnahme
(1) Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung der Verkäuferin über die Bereitstellung abzunehmen.
(2) Für den Fall der Nichtabnahme durch den Käufer kann die Verkäuferin von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Die Verkäuferin ist berechtigt, im Fall der Nichtabnahme Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises gegenüber dem Käufer geltend zu machen. Der Schadensersatzanspruch ist höher oder niedriger anzusetzen für den Fall, dass die Verkäuferin einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

§ 5 Installationsvorbereitungen und Betriebsmittel
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass auf seine Kosten und seine eigene Verantwortung vor Anlieferung der Kaufsache durch die Verkäuferin, sämtliche Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen vorhanden sind. Desweiteren obliegt es dem Käufer, dass die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen und sonstigen Installationen den jeweiligen Installationsrichtlinien der Herstellerfirmen und den jeweils geltenden DIN und EN entsprechen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Verkäuferin bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümerin der Kaufsache.
(2) Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers steht der Verkäuferin ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Das Recht der Verkäuferin zur Geltendmachung eines Schadensersatzes statt der Leistung bleibt davon unberührt.
(3) Der Käufer sichert der Verkäuferin ausdrücklich zu, dass er sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises jeglicher Verfügung über den Kaufgegenstand enthält und Dritten keine vertragliche Nutzung einräumt.

§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise gelten, sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, jeweils zuzüglich MwSt., in der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
(2) Der Kaufpreis wird mit Rechnungsstellung fällig. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Der Abzug von Skonto ist ausschließlich für den Fall der besonderen schriftlichen Vereinbarung zulässig.
(3) Die Aufrechnung des Käufers gegenüber Forderungen der Verkäuferin kommt nur für den Fall in Betracht, dass die Forderung des Käufers unbestritten ist oder die Forderung des Käufers rechtskräftig festgestellt wurde. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, ist die Verkäuferin berechtigt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
(5) Weitergehende Rechte der Verkäuferin zum Rücktritt oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

§ 8 Gewährleistung
(1) Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Käufer setzt voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten im Sinne des § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Für den Fall dass es sich bei dem Vertragsgegenstand um gebrauchte Sachen handelt, sind Gewährleistungsrechte des Käufers ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon gilt für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, die gesetzliche Verjährungsfrist.
(3) Im Übrigen verjähren Mängelansprüche des Käufers innerhalb eines Jahres beginnend mit der Ablieferung der Sache. Ausgenommen hiervon gilt für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, die gesetzliche Verjährungsfrist.
(4) Sollte die Kaufsache einen Mangel aufweisen, welcher bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der Käufer die Wahl, vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Mängelrüge, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung, kann der Käufer, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

§ 9 Haftung
(1) Die Verkäuferin haftet gegenüber dem Käufer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung der Verkäuferin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin beruhen.
(2) Die Haftung der Verkäuferin für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Verkäuferin oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin beruhen, ist auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.
(3) Die Haftung der Verkäuferin wegen Lieferverzugs ist abschließend in § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
(4) Die Haftung der Verkäuferin für gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Verkäuferin durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

§ 10 Konstruktions- oder Formänderungen
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Verkäufers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Käufer zumutbar sind und die Gesamtleistung des Kaufgegenstands dadurch nicht beeinträchtigt wird.

§ 11 Abschließende Regelungen
(1) Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer bedürfen der Schriftform.
(2) Im Falle der vollständigen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt, die insoweit unwirksamen Bestimmungen sind durch entsprechende Vereinbarungen zu ersetzen, welche dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung bzw. dessen unwirksamen Teils möglichst nahekommen.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin gelten ausschließlich. Etwaige entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nur im Falle der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin gelten auch für den Fall, dass in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers, die Leistung vorbehaltlos an den Käufer erbracht wird.
(4) Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg (Gerichtsstandsvereinbarung).

Stand: 07/2016

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